• Mayrhofen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Skischule SMT Mayrhofen Rahm KG

(kurz „Skischule SMT Mayrhofen“)
Schischulbüro: Hauptstraße 456, A-6290 Mayrhofen

1. Allgemeines

a) Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule SMT Mayrhofen und den Kunden bzw. Teilnehmern ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

b) Gegenstand des Unternehmens ist der erwerbsmäßige Betrieb einer Schischule. Davon umfasst sind insbesondere nachstehende Dienstleistungen:

  • Erteilung von Schiunterricht für Erwachsene und Kinder im Rahmen von Gruppen-Schikursen, Einzelkursen (Privatstunden) und Kinder-Schikursen im Sinne des Unterweisens der Teilnehmer in den Fertigkeiten des Schilaufens einschließlich der Vermittlung von Kenntnissen über das Schilaufen; samt Nebenleistungen wie etwa Kurseinteilung, Kinderhort, Kinderskikurs-Rennen;
  • Führen oder Begleiten von Teilnehmern auf Schitouren und Abfahrten im freien Schiraum;

c) Die Skischule SMT Mayrhofen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten der Kunden und Teilnehmer zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Vertragsabschluss

a) Sämtliche Dienstleistungen werden von der Skischule SMT Mayrhofen auf eigenen Namen und auf eigen Rechnung durchgeführt. Davon ausgenommen sind vermittelte Leistungen.

b) Buchungen für Skikurse aller Art können über das Online-Portal (https://smt.skischool.shop/), direkt im Schischulbüro in Mayrhofen oder am Schischulstützpunkt im Skigebiet sowie bei sonstigen Buchungsstellen (Reiseleiter, Hotel etc.) durchgeführt werden.

c) Buchungen (Reservierungen) gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule SMT Mayrhofen als fest gebucht und verbindlich.

d) Diese AGB gelten nicht für Leistungen bei denen die Skischule SMT Mayrhofen lediglich als Vermittler auftritt (z.B. Skiverleih). In diesen Fällen haftet die Skischule SMT Mayrhofen für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung und Durchführung. Es gelten die AGB des jeweiligen vermittelten Veranstalters.

e) Die Skischule SMT Mayrhofen ist berechtigt, die gebuchte Leistung durch eine andere behördlich bewilligte Schischule durchführen zu lassen, sofern die Dienstleistung im Falle unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt, Krankheit oder Verletzung durch die Skischule SMT Mayrhofen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erbracht werden kann.

3. Zahlungsbedingungen

a) Alle von Skischule SMT Mayrhofen genannten Preise sind in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Die Preisangaben der Skischule SMT Mayrhofen sind grundsätzlich verbindlich. Preis- oder Programmänderung sind jedoch vorbehalten. Für Druck- und Veröffentlichungsfehler wird keine Haftung übernommen.

b) Für Online-Buchungen ist der jeweilige Kursbetrag unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung zu leisten. Die Zahlung hat jedenfalls binnen 7 Tagen zu erfolgen. Für direkt am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung direkt in der jeweiligen Buchungsstelle zu bezahlen.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen, Anweisungen und Instruktionen

a) Durch die Buchung sichert der Teilnehmer zu, die von ihm gebuchten Leistungen körperlich und geistig bewältigen zu können. Der Teilnehmer hat die Skischule SMT Mayrhofen über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Falls sich der Teilnehmer während des Kurses überfordert fühlt, hat er dies dem zuständigen Skilehrer bzw. Betreuer umgehend mitzuteilen.

b) Ebenfalls hat er die Skischule SMT Mayrhofen über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen umfassend aufzuklären.

c) Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Teilnehmer selbständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

d) Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule SMT Mayrhofen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie das Nichtbefolgen von Instruktionen und Anweisungen der Skilehrer und Kinderbetreuer sowie das Stören des Unterrichtes bzw. der Veranstaltung berechtigen zur umgehenden Vertragsauflösung.

e) Die Teilnehmer haben den Instruktionen und Anweisungen der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen Folge zu leisten und aktiv am Unterricht mitzuwirken. Teilnehmer die sich nicht an Instruktionen und Anweisungen halten, können vorübergehend oder für den gesamten Kurs bzw. Event ausgeschlossen werden. Sollte es nach der Beurteilung der zuständigen Lehrkraft, des zuständigen Betreuers oder des Skischulinhabers erforderlich sein, kann der Kurs bzw. der Event auch umgehend abgebrochen werden.

f) Der Teilnehmer hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

g) Verkleinert sich ein Gruppenkurs auf 4 Teilnehmer, kann diese Gruppe mit einer anderen Gruppe zusammengelegt oder die Unterrichtszeit auf 2 Stunden pro Tag reduziert werden.

h) Verkleinert sich ein Gruppenkurs auf 2 Teilnehmer, kann die Dienstleistung aliquot in Privatunterricht umgewandelt werden. In diesem Fall ist die Skischule SMT Mayrhofen auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gleichsam verpflichtet dem Teilnehmer den aliquoten Preis zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers (zB Schadenersatz; Aufenthalts- und Reisekosten etc) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Haftungsbestimmungen

a) Grundsätzlich haftet die Skischule SMT Mayrhofen nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule SMT Mayrhofen in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

b) Während des Kurstages sind allfällige Schäden und Verletzungen dem zuständigen Skilehrer bzw. der Betreuungsperson umgehend zu melden.

c) Der Teilnehmer hat ansonsten allfällige Reklamationen und Beschwerden unverzüglich im Schischulbüro schriftlich bekanntzugeben. Bei nicht durchgeführter oder verspäteter Meldung besteht jedenfalls kein Anspruch gegen die Skischule SMT Mayrhofen. 

6. Rückerstattung, Storno

a) Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen nur bei Krankheit oder Verletzung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird unter Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen berechnet. Bei der Berechnung werden genutzte Halbtage als ganzer Tag gerechnet, ungenutzte Halbtage werden sohin nicht berücksichtigt. In jedem Fall wird dem Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der geleisteten Zahlung, mindestens jedoch € 10,-- verrechnet.

b) Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

c) Eine Stornierung der gebuchten Dienstleistung ist bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos, bis 24 Stunden vor Beginn fällt eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 50 % des Preises an. Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule SMT Mayrhofen berechtigt, 100% der gebuchten Leistung zu verrechnen.

d) Im Falle einer Änderung der vereinbarten Privatunterrichtszeiten über Wunsch des Teilnehmers innerhalb von 24 Stunden ab Beginn des Kurses wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Preises verrechnet, sofern eine Änderung überhaupt möglich ist. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Teilnehmers auf Änderung der vereinbarten Kurszeiten.

e) Ist im Falle unvorhersehbarer Umstände und höherer Gewalt, insbesondere auch auf Grund der Witterungsverhältnisse die Durchführung der gebuchten Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht möglich, ist die Skischule SMT Mayrhofen berechtigt, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. überhaupt abzusagen. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Skischule SMT Mayrhofen, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüberhinausgehender Anspruch steht dem Teilnehmer nicht zu.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

a) Erfüllungsort für sämtliche beiderseitige Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag ist A-6290 Mayrhofen.

b) Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Teilnehmer und der Skischule SMT Mayrhofen aus oder über den abgeschlossenen Vertrag sowie zur Durchsetzung sämtlicher Ansprüche gegen den anderen Vertragspartner, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist das für Mayrhofen örtlich und sachlich zuständige Gericht berufen.

c) Es gelten ausschließlich die österreichischen Rechtsnormen.

8. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand der AGB: Mayrhofen im April 2019


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